Basierend auf eine umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlicher Hinsicht kann ich ihnen als Diplom-Betriebswirt (BA) - Fachrichtung Steuern und Prüfungswesen - tatkräftige Unterstützung anbieten. Ausgenommen hiervon ist die unbefugte Hilfeleistung im Sinne des § 5 StBG.
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